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Neues Urteil im Dönerimbissprozeß

Bild: Trauriges Ende einer Existenzgründung - die zerstörte Eingangstür des Dönerladen

Trauriges Ende einer Existenzgründung - die zerstörte Eingangstür des Dönerladen

In der Silvesternacht im Jahr 2014 auf 2015 gab es eine Messerstecherei in einem inzwischen geschlossenen Dönerimbiss in der Hohenzollernstrasse in Pforzheim.

Dort feierte in dem geschlossenen Imbiss eine mehrköpfige türkische Familie ein privates Fest, als plötzlich gegen 2 Uhr es an die Türscheibe klopfte. Eine ebenfalls mehrköpfige deutsche Familie aus der Nordstadt wollte in den Imbiss, um etwas zu essen. Von drinnen wurde signalisiert, dass der Imbiss geschlossen ist. Kurz danach splitterte die Scheibe der Tür und es kam zu einer handfesten Auseinandersetzung mit den Inhabern. Die Angreifer, zwei sehr kräftige, korpulente Brüder, die alkoholisiert waren, sollen dabei unter Einsatz einer Schreckschußwaffe und eines Messers den Inhaber bedroht und mit dem Messer verletzt haben. Auch sollen Beleidigungen ausgerufen worden sein, wie "Scheißtürken" ,"Hurensöhne" oder Scheißausländer", was ja auch auf rechtsextreme Denkweisen hindeuten könnte? Der jüngere der beiden Brüder wurde bereits 2016 vom Amtsgericht in Pforzheim zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, die bereits rechtskräftig ist. Der ältere bekam damals eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, gegen die er nun Berufung einlegte. Bei einer Berufungsverhandlung im Oktober 2017 wurde der Fall neu aufgerollt und nochmals fast alle Zeugen gehört. Dabei gab es eigentlich keine grossen Unterschiede zu damals, der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen, es wurde dementiert, dass ein Messer im Einsatz war. Die Polizei war damals mit mehreren Beamten im Einsatz, der Dönerimbissinhaber hatte eine grosse Fleischwunde mit hohem Blutverlust am Arm erlitten, die sein Bruder, ein Krankenpfleger, notdürftig versorgte. Die als Zeugen geladenen Polizeibeamten schilderten aus ihrer Sicht den damaligen Stand, so auch, dass beide Täter alkoholisiert waren, Mundalkohol hatten, der aber offenbar nicht besonders hoch war? Die Richterin fragte auch, ob eine Blutprobe gezogen worden wäre, was verneint wurde, weil beide Brüder doch noch "klar" reagierten.Der Gutachter attestierte hier hochgerechnet rund 1,7 Promille. Das Messer war danach verschwunden und ist bis heute nicht wieder aufgetaucht. Beide Brüder hatten nach Aussage eines Polizisten sogenannte "Kutten" getragen, wie sie auch in Rockerkreisen üblich sind, mit der Aufschrift "Outsider & 1 %". Nach Angaben des Polizeibeamten soll sich die Prozentzahl auf Personen hindeutet, die "Rabbatz" machen wollen..) Ein Kriminaltechniker sagte aus, er habe am Tag danach mit einem
Staatsschutzmitabeiter den Tatort untersuchen wollen, leider sei da bereits die Scheibe der Tür durch eine Preßspanplatte ersetzt worden. Weitere Spuren seien nicht mehr gefunden worden. .Der Verteidiger des Beschuldigten versuchte , die Messertheorie zu negieren, die von der Gegenseite durch Zeugen aufrecht erhalten wird. Ein Gutachter und der behandelnde Arzt eines Pforzheimer Krankenhauses traten ebenfalls als Zeugen auf. Dabei wurde eigentlich deutlich, dass es sich doch um einen Messerangriff handeln muss und nicht wie vielleicht von der Gegenseite gern gesehen, eine Verletzung durch eine Glasscherbe. Es gab hier nun im Oktober 2017 drei
Verhandlungstage, das Urteil soll am noch im Oktober gefällt werden. Für den Dönerimbissinhaber hatte das ganze gravierende Folgen, denn seine Existenz wurde vernichtet, seine Ehe ging auch auseinander, er hat mit erheblichen körperlichen Folgen zu kämpfen. Der Fall hatte damals nicht nur bundesweit für Aufsehen gesorgt, auch in der Türkei wurde der erneute Angriff auf Türken in Deutschland wiederum mit Sorge gesehen. Der damalige
Pforzheimer OB besuchte den Verletzten damals im Krankenhaus. Das Opfer scheint schwer traumatisiert zu sein und war bei der Verhandlung nicht anwesend, nur der Anwalt der Nebenklage nahm daran teil. Der Beschuldigte (sieben Eintragungen) ist übrigens weiterhin auf freiem Fuß, am vorletzten Verhandlungstag gab er zu Protokoll , "das es ihm leid täte, er hätte aber nicht mit einem Messer den Geschädigten
schwer verletzt. " Und wolle Wiedergutmachung leisten" . Und er wäre nicht ausländerfeindlich, denn dann würde er ja nicht Döner essen bei einem Türken. Was später den Anwalt der Nebenklage uns gegenüber eher erzürnte; "er kenne genügend andere Fälle, wo Neonazis in solchen Lokalen verkehren würden, denen sogar Bombenanschläge vorgeworfen worden waren.." Der Gutachter, aus Heidelberg sagte aus, dass für ihn eine Verletzung durch einen Scherben der zu Bruch gegangenen Türscheibe ausscheidet. In diesem Fall hätte der behandelnde Arzt beim
Reinigen der Wunde ja Scherben finden müssen, was nicht der Fall war. Am 27.
Oktober wurde vor dem Amtsgericht
Pforzheim das Urteil vom 26.02. 2016 weitgehend bestätigt, es gab zwei Monate weniger, also nun 2 Jahre und sechs Monate. Die Vorstrafenliste des Beschuldigten enthielt
mehrere einschlägige Vorstrafen: u.a. eine Körperverletzung im Juze Kupferdächle und im Stadtbus. Der Verurteilte hat nun eine Woche Zeit für die Revision.

28.10.2017

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